Einschreiben mit Rückschein

Sehr geehrter Herr Ratter,

wir hatten am 14.10.2016 bei Ihnen einen Lasercutter EL-9060 bestellt. Diesen bewarben Sie zu diesem Zeitpunkt auf Ihrer Webseite mit den Attributen „Unsere zertifizierten Lasermaschinen der Laser-Klasse1 entsprechen in vollem Umfang den hohen Sicherheitsanforderungen der Maschinenrichtline.“, sowie „Installation und Einweisung ist Inklusiv.“. Der von Ihnen gelieferte Laser BS-9060 entspricht nicht diesen Angaben.

$Mängelliste
- Das Gehäuse entspricht nicht dem für Klasse 1 geforderten Standard der IEC60825.
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- Trotz dieser Mängel ist ein Klasse-1-Schild auf dem Gehäuse angebracht.
- Die Bedienungsanleitung fehlt.
- Das Wabengitter fehlt.

Wir hatten Sie am 15.02.2017, 22.02.2017 und 27.02.2017 um eine Stellungnahme gebeten, der Sie nicht geantwortet haben nachgekommen sind.

Wir setzen Ihnen hiermit eine Frist zum 17.04.2017 (2 Wochen?), den gelieferten durch den bestellten Laser zu ersetzen, sowie die Einweisung durchzuführen. Andernfalls sehen wir uns zu einer Anzeige wegen Betruges gezwungen und werden gerichtlich gegen Sie vorgehen (Säbelrasseln).


Mit freundlichen Grüßen
XXXXX