Stellungnahme von OpenStreetMap Deutschland im FOSSGIS e.V.: Zu Lizenzen: Amtliche Open-Data-Geodaten werden mittlerweile meist unter der Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0 (DL-DE-BY) veröffentlicht. Dennoch können diese i.d.R. nicht vom OpenStreetMap-Projekt (OSM) genutzt werden. Leider präzisiert die DL-DE-BY nicht, wie die Namensnennung zu erfolgen hat. Wir müssen daher davon ausgehen, dass die Namensnennung direkt beim Produkt erfolgen muss. Es ist jedoch nicht praktikabel neben OSM auch noch alle Drittquellen mit derselben Prominenz zu benennen. OSM nutzt unzählige Datensätze Dritter. Die Quellenangaben würde bei Karten im Web derart viel Platz einnehmen, dass für den eigentlichen Karteninhalt kaum noch Platz übrig bleiben würde. Abbildung: https://michreichert.de/forum-images/forum.openstreetmap.org/69971/openstreetmap_website_lange_quellenangabe-komprimiert.png Bildunterschrift: Fiktiver Screenshot der OpenStreetMap-Website bei Angabe aller Quellen mit Namensnennungspflicht. Die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Korrektheit. OSM verlangt von seinen Nutzern nur, dass OSM als Quelle benannt wird, weil alles andere unpraktikabel ist. Seit 1.3.2020 stellt Nordrhein-Westfalen als erstes Bundesland seine Geobasisdaten unter die Datenlizenz Deutschland - Zero (DE-DL-Zero) und verzichtet damit auf die Namensnennung. Damit sind diese Daten nun durch OSM nutzbar. In Brandenburg wurde in den AGB des Landesbetrieb Landesvermessung und Geobasisinformation die Namensnennung dank einer Öffnungsklausel in der Geonutzungsverordung [1] im April 2020 OSM-kompatibel präzisiert. Desweiteren haben auch Berin und Hamburg inzwischen OSM-kompatible Namensnennungen spezifieret. In allen anderen Bundesländern sind die Open-Data-Angebot derzeit überhaupt nicht oder nur im minimalen Umfang für uns nutzbar und es zeigen sich wenig Bestrehbungen seitens der Behörden dies zu ändern. Leider sieht die Lage, abgesehen von Hamburg und Berlin, anderswo schlecht aus. Entweder weigern die Landesbehörden, die Namensnennung OSM-kompatibel zu präzisieren, oder ihr Open-Data-Angebot ist minimal oder nicht existent. OSM Deutschland empfiehlt daher, anstelle der DL-DE-BY die DE-DL-Zero sowie eine neue, dritte Version der DE-DL-BY mit Präzisierung der Namensnennung. Sonstiges: Wenn noch mehr freie Geobasisdaten von amtlicher Seite bereitgestellt werden, wäre es wünschenswert, wenn es für OpenStreetMap eine bundesweite Stelle gebe, die diese Daten technisch bereitstellen würde. Wir möchten daran erinnern, dass bei der Nutzung unserer Daten auch unsere Lizenzbedingungen, die "Open Database License", einzuhalten sind. Beispielsweise gelang es einem unserer Freiwilligen erst nach intensivem Schriftverkehr, die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung davon zu überzeugen, dass eine OSM-basierte Karte der Naturwaldreservate [2] ohne eine Quellenangabe eine Urheberrechtsverletzung darstellt. Fehlende Open-Data-Angebote hindern nicht nur uns, sondern auch andere Behörden an der Nutzung der steuerfinanzierter Datenbestände. Statt die auf die eigene Landesfläche begrenzten Daten zu nutzen, wird vermehrt auf OSM zugegriffen (z.B. [2]). Wir würden es daher begrüßen, wenn die gemeinwohlorientierte OSM-Community von behördlicher Seite Unterstützung im Bereich Server-Kapazitäten bekäme. [1] §3 Abs. 5 BbgGeoNutzV [2] https://fgrdeu.genres.de/naturwaldreservate/details/