1. verfasste Studierendenschaft §24
2. Studentenwerke in Sachsen
3. Studentische Beschäftigte
4. Zielvereinbarungen/Studiengangsschließung 
5. Studiengebühren
6. Stellenstreichungen / Qualitätsmanagement

Einleitungstext zu Positionen der KSS

Mit dem Gesetz über die Freiheit der Hochschulen im Freistaat Sachsen (im Weiteren: SächsHSFG) hat die Landesregierung einen großen Schritt zur Abschaffung der demokratischen Strukturen in der Selbstverwaltung der Studierenden in Kauf genommen.
Die  KSS verurteilt das Verfahren zur Einführung dieser Regelung und kritisiert vor allem den Umgang mit den Studierendenvertretungen in Sachsen, insbesondere vor dem 26.09.2012. Nur 3 Wochen vor der Abstimmung des neuen SächsHSFG im Landtag wurde der Änderungsantrag von CDU und FDP nicht-öffentlich in den Ausschuss für Wissenschaft und Hochschule, Kultur und Medien eingebracht. Weder wurden die Studierenden dazu angehört, noch gab es ausreichende  Informationen zu den Folgen einer solchen Gesetzesnovellierung. Statt dessen wurden die VertreterInnen der sächsischen Studierenden als "Funktionäre" im Plenum des Landtags diffamiert und ihr Engagement auf ein Dienstleistungssegment herabgestuft. Es war keine Rede vom arbeits- und zeitintensiven Aufwand der ehrenamtlichen Arbeit in den Studierendenräten, den Fachschaftsräten und der KSS.
Doch nicht nur für die VertreterInnen der Studierendenschaft Sachsens, auch für die Hochschulen sowie auf jedeN einzelneN StudierendeN hat das SächsHSFG negative Auswirkungen.

Verfasste Studierendenschaft § 24

Wer stemmt den großen verwaltungstechnischen Aufwand in  Studierendensekretariaten? Wie kann ein Austritt auf den Studierendenausweisen ersichtlich gemacht  werden? Ab wann soll die Regelung gelten? Wann können Studierende austreten? Was meint die gesetzliche Regelung mit "nach Ablauf eines Semesters"? 
Die Studierendevertretungen haben die Aufgabe, die Interessen und  Entscheidungen aller Studierenden zu vertreten. Diese Aufgabe wurde ihnen mit dem SächsHSFG genommen. Denn kein StudierendenRrat kann für Studierende eintreten, die aus der verfassten Studierendenschaft ausgetreten sind. Weitere Folgen sind z.B. die Veränderung der Wahrnehmung der StudierendenRäte gegenüber dem Rektorat und anderen Verhandlungsparter_innen, wie zum Beispiel zum Semsterticket. Der StuRa nimmt jetzt eine andere Rolle ein, denn auch hier kann er nicht mehr alle Studierenden vertreten und somit auch nicht für alle Studierenden ein Ticket aushandeln,  was nicht selten zu Problemen und/oder erhöhten Preisen führt.
In der Zusammenarbeit mit dem Rektorat verliert der StuRa mit erhöhten Austrittszahlen seine Legitimation.
Schwierig wird es auch, wenn es um die Beratung von Komilliton_innen geht, der StuRa kann keine Beratung mehr anbieten für ausgetretene Studierende. Sieht so sächsische Solidarität aus, wenn man jemanden mit Problemen abweisen muss?

Die KSS fordert:
- die Wiederherstellung der Solidargemeinschaft unter den Studierenden ("Rückkehr zur Studierendenschaft von und für alle Studentinnen und Studenten")
- die verfassten Studierendenschaften in Sachsen sind als DIE Interessenvertretung der Studierenden anzuerkennen
- die Aufgaben der studentischen Selbstverwaltung laut SächsHSFG sind ohne finanzielle Sicherheit nicht stemmbar und gehen lt. Gesetz über die Erstsemestlerbetreuung hinaus.

Studentenwerke in Sachsen

Sachsen: Dilemma Aufgabenzuweisung SächsHSFG vs. finanzielle Zuwendung seitens Freistaat, Zuschüsse wurden nicht mehr entsprechend des Bedarfs(sagt wer?, ist das belegbar, wenn ja, dann wie? - Diverse Veröffentlichungen der StuWes) angehoben
bestehende  StuWe-Strukturen als öffentlich-rechtliche Rechtsform  belassen und  besser finanziell ausstatten, statt diese in eine  privatwirtschaftliche  Rechtsform zu überführen und sich der Finanzierungsverantwortung zu entziehen
Überführung Standort Freiberg/Mittweida nach Chemnitz ablehnen (gegen Freiheitsprinzip, die Belange vor Ort zu regeln) Klingt nach kurze Wege für kurze Beine! 
Ferner würde man kein Geld sparen, denn zu den wichtigen besprechungen müssten die wichtigsten menschen aus Freiberg nach Chemnitz faahren, wie jetzt schon die Leute aus Zwickau, das ist Arbeitszeit, die gezahlt werden muss, ferner auch noch Fahrtkosten, welche zu beachten sind. An beiden Standorten gäbe es eine eigene Buchhaltung, sodass auch nicht an Personal - welches die Studierendeen bezahlen gespart werden kann.
Warum? Müsste man dann nicht konsequent sein und ein StuWe Chemnitz, ein StuWe Freiberg, ein StuWe Mittweida und ein StuWe Zwickau fordern wenn man so argumentiert? Was ist der wirkliche Vorteil an einem StuWe mit 15000 und eins mit 9500 Studierenden zu haben, wenn die beiden anderen jeweils knapp 40000 Studierende versorgen?
Hervorhebung der notwendigen Selbstverwaltung der StuWe an den jeweiligen Hochschulstandorten, Vorteil Synergien bzgl. gleiche Mensapreise für alle sächsischen   Studierenden, alle Angebote müssen an den Hochschulstandorten verfügbar sein - das Schafft man nur mit einem einzigen Sächsischen StuWe, und diese Idee qwird ja auch schon diskutiert. ich sage, warum vier StuWe die Beste Zahl ist, aufgrund des gewichtes der betreuten Studies. Man wird nicht auf die StuWe hören, welche nur ein paar Studies betreuen, wie jetzt schon Freiberg, oder mglw. Mittweida.

Mensen:
Zuschüsse Mensen unzureichend, steigende Preise für Mensaessen Studierende
Preise für Mensaessen sind deutlich höher als in einer Landtagskantine
Folge: Semesterbeiträge steigen, um laufenden Betrieb finanzieren zu können
Standorte Dresden, Leipzig, Freiberg und Chemnitz: Kosten für Mensaessen steigen  kontinuierlich, so zahlen Studierende in Chemnitz mittlerweile mehr als externe Gäste.
BELEGT DAS MIT ZAHLEN!!!!!
Ich vor paar Wochen mal in dieser alten "Neuen" Mensa in Dresden, naja, wenn ich mir die mensen in Lpz so anschaue, weiß ich warum ich da lieber esse, als dort in DD - sorry, liebe Dresdner, aber diese Mensa geht ja gar nicht. Vielleicht sollte die KSS auch mal den Blick auf diese Mensa wenden, weiß nicht, wer bei denen in DD im Verwaltungsrat sitzt, aber die können dazu, wenn die KSS es möchte, ein paar infos für ne Position geben - nur so ein Tipp.
Dresden: Zuschüsse vom Land zu niedrig, die gehen normalerweise direkt in die Infrastruktur, da die Gebäude wohl dem Land gehören -> das Loch wird über die Essenspreise geschlossen, wie auch sonst
Zur Neuen Mensa: Das die eine Katastrophe ist wissen wir ja nun schon lange und das sie seit Jahren renoviert werden muss auch. Um sie ranken sich in letzter Zeit immer mehr Mythen und Gerüchte bis hin zum Neubau. Fest ist da aber nix und Geld vorhanden schon gar nicht. Wir wären ja schon glücklich, wenn sich TUD und Stuwe vor der Zwangsschließung der Mensa auf einen Standort des Interims einigen würden, der nicht ab vom Hauptcampus liegt und das Stuwe finanziell ruinieren würde.

Forderungen KSS:
- Aufnahme der Mensen in die sächsische Kantinenverordnung
- Aufschlüsselung der Zuschüsse seitens des Freistaates - das machen die StuWe unter sich, fragt doch da mal nach

Beratung:
Mit  der Umstellung auf das Bachelor-/Master-System ist der Bedarf an psychosozialer  Beratung stark gestiegen. Hier handelt es sich seitens der Studierenden um Fragen zu Sozialen Ängsten, Prüfungsangst, Leistungsdruck/Überforderung oder Abbruch des Studiums. Aufgrund der unzureichenden finanziellen Zuschüsse seitens des Freistaates Sachsen kann der Bedarf nicht vollumfänglich gedeckt werden, so dass  letztlich lange Wartezeiten für Terminvereinbarungen in Kauf genommen werden müssen.  Viele drängende Probleme können nicht behoben werden. Seitens der sächsischen Studentenwerke wurde bereits 2012 mit dem  Papier "Unter  Druck" auf diesen Misstand hingewiesen. Mittlerweile hat  die 20. Sozialerhebung des DSW diese Zahlen bestätigt. Dann bringt sie, die zahlen, doch mal an.
An den meisten Standorten zahlen zudem die Studenten über die Beiträge die Stellen der PSB und nicht Land und gar die Hochschulen obwohl letztere die Leistungen der PSB, in Dresden, immer wieder in Form von Workshops und ähnlichem in Anspruch nehmen.

Forderungen KSS:
- keine weitere Umlage der Folgekosten gestiegener Beratungsnachfrage auf die Semesterbeiträge der Studierenden!
- Berücksichtigung des Bereich Soziales in den finanziellen Zuschüssen des Freistaates
- Ausbau psychosoziale Beratung bis hin zu zentralen Anlaufstellen pro Hochschulstandort

Studentische Beschäftigte

Gemäß § 57 Abs. 3 SächsHSFG haben studentische Beschäftigte/Hilfskräfte einen klar definierten, befristeten Tätigkeitsbereich. Dieser liegt in der unterstützenden Arbeit in Forschung, Lehre oder künstlerischer Praxis. Die Realität an den sächsischen Hochschulen ist jedoch oft eine andere: Studentische Hilfskräfte erledigen Arbeiten, die nicht in ihren Verträgen festgeschrieben wurden oder dem SächsHSFG entsprechen. Das deutlichste Beispiel dafür sind Studierende, die in Hochschulbibliotheken oder Rechenzentren beschäftigt werden und dort keinen Bezug zu Forschung, Lehre oder künstlerischer Praxis haben. Aber auch bei studentischen Hilfskräften an Lehrstühlen gehören Verwaltungsaufgaben zur täglichen Arbeit. Dadurch werden reguläre Beschäftigungsverhältnisse eingespart und durch schlecht bezahlte studentische Hilfskräfte kompensiert – eine Praxis die weder gesetzlich erlaubt noch zielführend ist.

Ein weiteres Problem studentischer Hilfskräfte sind die kurzen Befristungen von Verträgen. In der Regel werden die Arbeitsverträge für Zeiträume von drei bis sechs Monaten geschlossen, an so manchem Lehrstuhl werden diese Zahlen sogar unterboten. Dies ist für die Planungssicherheit der Studierenden unhaltbar.

Großen Nachholbedarf gibt es bei der arbeitsrechtlichen Absicherung von studentischen Hilfskräften an sächsischen Hochschulen. Elementare Arbeits- und Arbeitsschutzrechte werden nicht gewährt. Nicht selten sollen bspw. Aufgaben, die durch eine Erkrankung nicht erledigt werden konnten, in Form von "Fehlstunden" nachgeholt werden. Eine Vergütung der Krankheitstage wird nicht gewährt. Dabei sieht das Entgeldfortzahlunsgesetz für alle ArbeitnehmerInnen eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall vor. Auch der gesetzliche Anspruch auf Urlaub – siehe Bundesurlaubsgesetz – wird vielen studentischen Hilfskräften nicht gewährt. Stattdessen sollen die „Fehlstunden“ auch in diesen Fällen nachgearbeitet werden. Ähnliches gilt für Feiertagsregelungen, bei denen Studierende nicht dieselben Rechte bekommen, wie alle anderen ArbeitnehmerInnen. Hinzu kommen zahlreiche Überstunden, die durch eine enorme Arbeitsbelastung von studentischen Hilfskräften entstehen und die weder finanziell noch durch Freizeit ausgeglichen werden. Insgesamt werden studentischen Hilfskräften an sächsischen Hochschulen gesetzliche Arbeitsrechte weitgehend vorenthalten.

Die Vergütung von studentischen Hilfskräften erfolgt über einen gesetzlich festgelegten Stundensatz. Aktuell liegt dieser Satz bei 8.79€ pro Stunde (Dresden ab März oder April 9,03€/h). Er stellt allerdings nur eine Höchstgrenze dar, von der die Hochschulen ohne Begründung nach unten abweichen können, wovon z. B. am Hochschulstandort Zwickau Gebrauch gemacht wird (siehe kleine Anfrage). Dies führt zu einer Ungleichbehandlung von studentischen Hilfskräften an den verschiedenen Hochschulen in Sachsen, obwohl sie alle die gleiche Tätigkeit ausüben sollen.

Zeitgleich fällt es vielen studentischen Hilfskräften schwer, ihre Recht gegenüber ihren ArbeitgeberInnen geltend zu machen. Sie stehen vor dem Problem, dass ihre ArbeitgeberInnen auch ihre ProfessorInnen sind, die gleichzeitig ihre PrüferInnen sind. Daraus ergibt sich ein asymmetrisches Abhängigkeitsverhältnis, das nicht selten dazu führt, dass die Studierenden ihre gesetzlich festgeschriebenen Rechte nicht durchsetzen können, da sie eine schlechte Benotung oder das Auslaufen ihres auf kurze Zeit befristeten Vertrages befürchten müssen. Von den Personalräten der sächsischen Hochschulen können studentische Hilfskräfte nicht vertreten werden und die Studierendenvertretungen können keine personal- und arbeitsrechtliche Vertretung leisten. Damit fehlen studentischen Hilfskräften an sächsischen Hochschulen jede personal- und arbeitsrechtliche Vertretung.

Forderung:
Wir fordern die Aufnahme studentischer Beschäftigter in den Tarifvertrag der Länder (TV-L). 
Damit kann den arbeitsrechtlichen Missständen abgeholfen werden und einheitliche Regelungen für alle studentischen Hilfskräfte in Sachsen gefunden werden, um die aktuelle Ungleichbehandlung abzustellen.

Wir fordern ein strikteres Vorgehen bei Gesetzesverstößen an sächsischen Hochschulen.
Damit können grundlegende arbeits- und sozialrechtliche Regelungen eingehalten werden und die gesetzeswidrigen Tätigkeitsfelder von studentischen Hilfskräften abgebaut werden.

Wir fordern die Vertretung aller studentischen Hilfskräfte durch einen eigenen Personalrat.
Damit wird sichergestellt, dass studentische Hilfskräfte eine personal- und arbeitsrechtliche Anlaufstelle haben und die Durchsetzung von eigenen Rechten gegenüber ProfessorInnen als ArbeitgeberIn und PrüferIn erleichtert wird.

Wir fordern eine Mindestvertragsdauer von 4 Semestern für studentische Hilfskräfte.
Damit bekommen Studierende die Planungssicherheit, die sie für den geregelten Ablauf ihres Studiums und ihre finanzielle Absicherung während der Hochschulausbildung brauchen und es wird eine Personalvertretung von studentischen Hilfskräften für studentische Hilfskräfte ermöglicht.
Finde ich ganz schoen viel, weil ja eigentlich auch die Idee ist unterschiedliche Bereiche usw. kennen zu lernen.Ein weiteres Problem sind Tutorien, welche zum Beispiel nur alle zwei Semester stattfinden. (Kommentar Simon)

Zielvereinbarungen/Studiengangsschließung 
Mit dem SächsHSFG hat die Landesregierung (CDU/FDP) einen weiteren Schritt zur Steuerung der Hochschulen  in Sachsen unternommen. Zwischen dem SMWK und den Hochschulen werden  auf 3-4 Jahre Zielvereinbarungen abgeschlossen. In diesen verpflichten sich die Hochschulen im genannten Zeitraum bestimmte Entwicklungen zu  erzielen. Daran ist die Ausschüttung finanzieller Mittel gebunden, die derzeit für die Erfüllung der Grundaufgaben benötigt werden. Das SMWK tritt in den Verhandlungen  laut neuem HSFG nicht mehr als  gleichwertiger Partner auf, denn sollte es nicht zu einer Einigung kommen, ist das Ministerium befugt den Hochschulen ihre Ziele aufzuerlegen.  Sollten Ziele nicht eingehalten werden oder weigert sich eine Hochschule die Zielvereinbarung zu unterzeichnen, drohen Sanktionen in Form von Kürzungen der finanziellen  Mittel. Bedenklich ist daran, dass diese Gelder nicht als Zuschuss über die Grundausstattung hinaus angelegt sind. Das bedeutet, dass jedes Verfehlen von Teilzielen empfindlich in den Basisbedarf der Hochschulen einschneidet und deren  Bildungs- und Forschungsleistungen beeinträchtigt. Somit dienen die Zielvereinbarungen in der derzeitigen Form insbesondere der Verschleierung von Kürzungen.
Die KSS : 
- fordert die Gleichwertigkeit der Verhandlungspartner 
- Verurteilt  die im Gesetz verankerten Konsequenzen bei Nicheinhaltung der Vereinbarungen. Es ist unklar, wie eine Hochschule vorher abgestimmte Ziele erreichen soll, wenn ihr im gesamten Zeitraum Mittelkürzungen angedroht werden bzw. die Hochschule die Rückforderung der Mittel schon zu Beginn der Laufzeit einplanen muss. 
- Fordert eine Änderung im Verfahren der Verhandlungen. Da die Zielvereinbarungen gesetzlich zwischen dem SMWK und der "Hochschule", sprich dem Rektor, geschlossen werden,  werden die Fakultäten, welche zur Zeit den Mangel an den sächsischen Hochschulen verwalten und die Kürzungen als erstes zu spüren bekommen, nicht von vornherein in den Prozess mit einbezogen. Auch die Befassung im Senat ist gesetzlich nicht vorgesehen. Die KSS fordert an dieser Stelle das Verfahren demokratischer und transparenter für alle Beiteiligten zu gestalten.
Es sollten gleichzeitig mit der Vereinbarung, auch klar geregelt werden, wann die Vereinbarung erfuellt ist.
Es sollte keinen Anreiz fuer die Hochschulen geben sich gegenseitig auszuspielen, wobei letztlich nur die Landesregierung gewinnen kann.
-Die Zielvereinbarungen haben sich grundsätzlich an den Hochschulentwicklungsplänen auszurichten. Diese sind von den Hochschulen eigenständig zu erstellen und ein einem gemeinsamen Plan für Sachsen durch das Parlament zu verabschieden.(Spielraum für Diskussionen gegeben ohne jedoch eigenmächtige Regierungs oder eher Einzelmeinungen der Regierungsparteiel zu viel Einfluss gewinnen zu lassen.) [Hochschulentwicklungspläne sollen Auskunft über die künftige wissenschaftliche Ausrichtung der Hochschule geben.]

Streichung von Studiengängen
In vielen Zielvereinbarungen wird von „Abstimmungen der Fächerangebote“ zwischen Hochschulen gesprochen. Dies betrifft die Wirtschaftswissenschaften, die Geowisschaften und die Informatik, nicht nur innerhalb Sachsens sondern auch darüber hinaus so wird die Pharmazie ihren Standort in Leipzig wohl einbüßen und Interessierte wohl künftig in Halle oder Jena studieren müssen.(WAS NOCH?). Unklar ist, was genau unter dieser Abstimmung zu verstehen sei. Die KSS nimmt an, dass damit die Suche nach  „Synergien“ gemeint ist, um vorhandene Lehrkapazitäten gemeinsam von verschiedenen Hochschulen zu nutzen. Das könnte dazu führen, dass einzelne Fachbereiche/ Studiengänge an einigen Standorten geschlossen werden. Es ist davon Abstand zu nehmen, Studiengänge zunehmend von einer breiten Grundlagenausbildung auf enge profilangepasste Fachrichtungen zu beschränken. Studierende, die sich umfassender bilden wollen, wären verstärkt dazu gezwungen zu anderen Standorten zu reisen bzw. hätten auf Grund ihrer starken Spezialisierung womöglich Nachteile auf dem Arbeitsmarkt.
Desweiteren würde durch die Streichung von gesamten Studiengängen am Wirtschaftsstandort Sachsen die Wettbewerbsfähigkeit der regionalen Industrie gefährdet. Wenn Leute ihr Studium weiter entfernt aufnehmen, ist nur von einem Teil zu erwarten, dass er im Anschluss wieder nach Sachsen zurückkehrt und damit dem sächsischen Arbeitsmarkt zur Verfügung steht.
Die KSS fordert: 
- endlich ein Umdenken der Landesregierung, dass es kein Aushängeschild für Sachsen ist, wie gut wir im Bereich der Bildung sparen können.
- die Rücknahme aller vollzogenen und geplanten Stellenkürzungen an den sächsischen Hochschulen
- die Beachtung der Vielfalt der Lehre und Forschung und damit einhergende personelle und finazielle Unterstützung der kleinen Fächer wie z.B. in Leizpig

Fehlende Forschungsdiversität

Komparatistik (Leipzig), Onomastik (Leipzig), Theaterwissenschaft, Archäologie (Leipzig)
Mir ist der Zusammenhang zwischen Onomastik und heimischer Industrie noch nicht ganz klar, vielleicht könnte man auch auf den sinnstiftenden Nutzen von breiter - ergebnisoffener - Bildung und Wissenschaft hinweisen.
Technologiemanagement (Freiberg), Engeneering and computing (Freiberg)

Studiengebühren:

"Wir brauchen alternative Finanzierungsquellen für
BA und Hochschulen: Das Hochschulfreiheitsgesetz,
das wir in den kommenden Wochen im Parlament
hoffentlich verabschieden werden, wird hierfür den
rechtlichen Rahmen liefern. Damit erhalten Sachsens
Hochschulen ähnliche Finanzierungsspielräume, wie
sie in anderen Bundesländern oder anderen europäischen
Ländern schon üblich sind. Mögliche zusätzliche
Finanzierungsquellen sind:
› Studiengebühren (nachgelagert, hochschulspezifisch,
gestaffelt nach Inland und Ausland)
› kostenpflichtige Seminar- und Fortbildungsangebote
› Stiftungsgelder für Forschungsprojekte
› private und staatliche Auftragsforschung
› Fundraising über z.B. Alumni-Netzwerke, Stifter-Events
› Sponsoring, Spenden, Legate
› Staatliche Bildungsfonds
› Kostenreduktion (z.B. durch Senkung der Energiekosten,
zentrales Beschaffungswesen, zentrale IT,
Personal und Organisationsentwicklung)
Dass sich diese alternativen Finanzierungsquellen
nicht von heute auf morgen erschließen lassen,
versteht sich von selbst. Ebenso wenig sollen diese
Finanzierungsformen die Zuwendungen des Freistaates
ersetzen. Vielmehr generieren Sie so zusätzliche
Einnahmequellen für die Hochschulen, die organisch
wachsen müssen" G. Mackenroth

http://www.ba-dresden.de/fileadmin/user_upload/images/pages/Zentrale_Einrichtungen/Zeitschrift/treffpunkt_BA-0212_web.pdf

allg. Studiengebühren:
Die Einführung allgemeiner Studiengebühren ist in Sachsen nicht mehr nur ein Gespenst, sondern Aussagen der aktueller Mitglieder der CDU im Landtag ein fester Plan für die Zukunft. 
Die KSS fordert: 
- es darf keinem Menschen das Recht auf freie Berufswahl und damit dem Zugang zum Studium genommen werden 
- Bildung darf nicht vom sozialen Stand abhängig gemacht werden
- es sollte für jeden Studierenden die Möglichkeit geben ein Studium ohne Schulden abschließen zu können

Langzeit Studiengebühren:
Tippelt (26.09.2012): Meine  sehr geehrten Damen und Herren! Das Hochschulfreiheitsgesetz bringt aber noch weitere zielführende Neuerungen mit sich. So werden  Langzeitstudenten zukünftig zur Kasse gebeten, um damit die Qualität der Lehre weiter zu verbessern.

Verweis auf Gutachten SPD (S.17): "Es bestehen somit erhebliche Zweifel an der  Erforderlichkeit und Angemessenheit und somit der Verhältnismäßigkeit der Erhebung von Langzeitstudiengebühren, so dass § 12 Abs. 2 SächsHSFG verfassungsrechtlich bedenklich ist."

Langzeitstudiengebühren sollen sich gegen Studierende richten, die ihr Studium nicht in  Regelstudienzeit abschließen, sondern diese länger überziehen. Was auf den ersten Blick plausibel klingen mag, Studierende möglichst zeitnah auf den Arbeitsmarkt zu entlassen, wird durch schlechte Lehrpläne z.T. vehindert, so dass Studierende unverschuldet länger studieren müssen, um ihren Abschluss zu erhalten. Ein Studieren im Sinne der selbstständigen Fortbildung und des individuellen Lernens wird verhindert. Engagement in der studentischen und akademischen Selbstverwaltung wird unterbunden.
VIele Studierende finazieren sich ihr Studium mit einem Nebenjob. Oft (ZAHLEN?) ist es so, dass sich dadurch das Studium verzögert, dafür sollen sie nun mit Studiuengebühren bestraft werden. Wie soll ein Studierender sich so etwas leisten können? Zumal der Druck durch die in den Studien- und Prüfungsordnungen vorgesehene Reglementierungen der Begrenzung der Studienhöchstdauer ein nicht unwesentlicher Faktor im Studium vieler Studierender ist. 
Die KSS fordert: 
- die Rücknahme der Einführung von Langzeitstudiengebühren 


Studiengebühren für ausländische Studierende
Kunsthochschulen und ihre schlechte finanzielle Ausstattung seitens des Freistaates  >>> Regierungsparteien ziehen sich aus der Verantwortung
bitte diesen Teil dringend überarbeiten!!!
Deutschland als der große Wissenschaftsstandort, als Land der Dichter und Denker, als Land der Innovationen. Deutschland in dem Land in dem Wissenschaftler in präkeren Beschäftigungsverhältnissen arbeiten, nur in Österreich sieht es düsterer aus, wo Wissenschaft jetzt vom  Wirtschaftsministerium durchgeführt wird. Deutschland als Land, welches vom sozialen Ungleichgewicht in der Welt mit am meisten profitiert. Ausgerechnet hier, und in Sachsen im Speziellen, ausgerechnet hier werden Studiengebühren für ausländische Studierende eingeführt (HMT zum WS 2013/14).  Da kann man doch leicht sehen, dass die kurzfristige Koalition zwischen  CDU, FDP und NPD kein Zufall ist. Wenn vorgeblich nationale Interressen  im Vordergrund stehen, als ob Innovation nur aus der Europäischen Union  käme.

Stellenstreichungen / Qualitätsmanagement
Mackenroth 2013-11-27: https://www.epenportal.de/web/datapool/storage/files101625/Reden/2012-2013/5_Plenarprotokoll%2027_11_2013_.pdf

Unter der aktuellen Landesregierung wurden bereits Stellen gestrichen, weitere Stellenstreichungen bis 2020 sind geplant. Die für die vergangenen Jahre vorgesehenen Stellenstreichungen wurden zwar nach Aussage der Ministerin ausgesetzt, tatsächlich wurden jedoch lediglich Dauerstellen in befristete (aus Paketen finanzierte) Stellen umgewandelt. Pakete wie Qualitätspakt Lehre und Hochschulpakt sind selbst zeitlich begrenzt und führen somit auch zum Wegfall der Stellen. In den Ende 2013 abgeschlossenen Zielvereinbarungen wurden, abgesehen von der exzellenten TU Dresden, für alle Sächsischen Hochschulen weitere Stellenkürzungen festgeschrieben. Trotz steigender Studierendenzahlen wird so weiter Personal abgebaut und damit das ohnehin schon angespannte Betreuungsverhältnis weiter verschlechtert.

Auf  einen sofortigen Stopp der Stellenkürzungen muss der sukzessive Aufbau  von langfristig beschäftigtem wissenschaftlichen Personal folgen. Für die Kompensation von Spitzen muss zusätzliches Personal kurzfristig  bereitgestellt werden.
Forderung der KSS: Für Daueraufgaben müssen Dauerstellen geschaffen werden!

Unter  dem Personalmangel leidet die Qualität der Lehre erheblich. Primär äußert sich das im Wegfall von Tutorien, größeren Seminargruppen, der Häufung von unspezifischen Massenvorlesungen sowie inakzeptabel langen Korrekturzeiten von Hausarbeiten und Abschlussarbeiten. Durch schlechte Betreuungsschlüssel geht überdies der Kontakt zwischen Studierenden und Lehrenden verloren und die Anonymität wächst. Punktuell wird Lehre bereits verbotener Weise von Drittmittelbeschäftigten gehalten um diese überhaupt absichern zu können.

Qualitätssicherungssysteme sind nicht oder nur rudimentär vorhanden. In der Regel findet lediglich eine Datenerhebung statt, aus deren Ergebnissen keine Konsequenzen gezogen werden. Ein wirklicher Qualitätssteuerkreislauf aus Zieldefinierung - Erreichensüberprüfung - Schlussfolgerung - erneuter Zieldefinierung findet nicht statt. Akkreditierungen finden nahezu nicht statt, eine externe Evaluation wird somit nicht durchgeführt.

Anreize zur Verbesserung der Lehrqualität oder der Didaktischen Schulung findet nicht in adäquatem Maße statt. Lehrqualität spielt in der Berufung von ProfessorInnen eine nachgeordnete Rolle.

Didaktische Schulungen müssen integraler Bestandteil der akademischen  Nachwuchsgewinnung und auch regelmäßig für etabliertes Lehrpersonal angeboten werden. Evaluationen dürfen nicht nur schlichte Datenerhebung sein, sondern müssen im Sinne eines Qualitätssteuerkreises Konsequenzen haben. Die Lehrqualität muss sich in der Leistungsbesoldung von ProfessorInnen niederschlagen.