FinV-Telko Telefonrufnummer: +49 (0) 3 71 - 5 31 92 21 ID für den Raum: 334433 Eine FinV wurde früher auch des Öffteren erst im August unterschrieben und dann erst vollzogen. Es muss nur klar sein das es eine gibt. Konfliktpunkt/Entwicklungsmöglichkeit: * Entfristung der FinV Wer hätte mit Entfristung ein Problem? StuRa TU Dresden Warum?(s.u.) - Kritik an Abo-Form der FinV, die mehrheitlich im StuRa TUD abgelehnt wird Paul: noch keine Argumente, Frage: Wie soll denn Prozedere demnächst laufen? Bernd: StuRa der unterschrieben hat und nicht fristgemäß kündigt,lässt einfach weiterlaufen Marco: Finanzen werden kontinuierlich geführt ohne "Monatslöcher" ab April Paul: Zustimmung Marco: Finanzverwaltung und -verteilung in den letzten Jahren immer relativ ähnlich, Version, der schon viele StuRä in der Vergangenheit zugestimmt haben, kann doch weitergeführt werden Paul: Zustimmung Paul: Gibt es Anwesende, die der Aussage Marcos nicht zustimmen Michael: es gibt auch Nachteile Paul: welche Nachteile? Michael: kann noch keine Angaben machen Paul: praktische Umsetzung wäre vorteilhaft. Frage an Björn: Nur Änderung § 12? Björn: Ja Paul: Was muss aus Sicht der Finanzbeauftragten noch geändert werden? Björn: § 3 (Beginn und Ende Haushaltsjahr) Paul: Sonst noch was? Ann: muss da nicht noch "jährlich" rein? Björn: kann man zum besseren Verständnis machen Marco: steht doch schon klar in § 3 Michael: Hat das ganze einen Vertrags- oder einen Satzungscharakter? Bernd: Für Entfristung wäre Satzungscharakter besser Björn: ist egal (Vergleich Mietvertrag) Michael: Argumente TUD: 1. Bedenken, wenn FinV zu Abo wird - StuRa TUD braucht 2/3 Mehrheit (Zustandekommen ist unwahrscheinlich), Marco: berechtigter Einwand. Frage ist, ob es ein komplettes Veto ist. Sind jetzt Ende März an einem Punkt, wo vielleicht eine Diskussion im Laufe des Jahres angebracht wäre und für die FinV 2014/15 das gängige Prozedere angewandt wird. Bewährtes lieber weitermachen, um die KSS für die kommende Legislatur liquide zu halten Björn: Würde die TUD mitmachen, wenn die Entfristung für die kommende FinV rausbleibt? Marco: bitte Punkt für Punkt durchgehen, damit die breite Masse der sächs. StuRä der FinV zustimmen kann Michael: StuRa TUD trägt eine Erhöhung der AE bis 350 EUR/Montat mit aber spricht sich gegen AE über 350 EUR pro Monat aus Marco: aber bis 350 EUR geht die TUD mit? - Ja Bernd: dann muss aber auch der Topf entsprechend aufgestockt werden! Michael: Diese Problematik teilen wir. Bislang sind die Töpfe schon bei den aktuellen AE-Begrenzungen vor dem Ende des Haushaltsjahres leer. Björn: aus Anlage 1 und 2 geht hervor, dass eine Umverteilung möglich ist Marco: stimmt so nicht: § 8 Abs. 5 von den Posten können max. 25 % umgeschichtet werden (während Haushaltsjahr ist Umschichten nicht möglich) Bernd: Höchstgrenze AE ist zwar formal gegeben, ist aber nicht im Topf vorgesehen Marco: Beispielrechnung mit jährlicher Topfgrenze von 15.600 EUR notwendig (12x ((2x 350) + (2x 200) + (2x 100)) Björn: derzeit 11.310 EUR drin, Werbekosten könnten minimiert werden - wird aber schwierig, diese Summe aufzustocken Michael: wenige AmtsträgerInnen schöpfen hohe AE-Summen monatlich ab Björn: jetzt noch knapp 600-700 EUR drin Paul: welcher Topf ist wie ausgeschöpft worden Björn: Reisekosten ursprünglich mit 3.000 dürfte fast leer sein, sonstige Aufwendungen mit knapp 3.000 noch fast voll, BiWe leer, Werbekosten: 1500 sind noch 500 drin vater macht ein Übersicht: Soll Ausgegeben Ist (noch verfügbar) Reisekosten 3.000 70% 2300€ Tagungskosten 6.000 400 € Öffentlichkeitsarbeit 1.500 300 € Aufwandsentschädigungen 11.000 10600 € sonstige Aufwendungen 200 200 € Bildungswerk 5.000 alles 0 21.000 15.000 Man könnte in §7 oder 8 den Absatz hinzufügen: Anträge sind ordnungsgemäß zu beschließen und zu begründen. - Übernommen und Antrag angepasst. Marco: für Werbekosten kein Sparpotential möglich (siehe Demo-Vorhaben), Bewirtungskosten auch nicht kürzbar, Reisekosten auch nicht umschichtbar (kaum Sparpotential, da nicht alle über sachsenweites Semesterticket verfügen) Ann: Der StuRa Freiberg stellt voraussichtlich 500 € für die KSS zum Abruf bereit (nach der FGer Finanzordnung (keine Lebensmittel, keine AEs)). Die Erfahrung zeigt, dass sich die KSS schwer tut, diese Gelder rechtzeitig und formgerecht abzurufen. Daher empfiehlt sich langfristig im Voraus zu planen, wofür man das Geld nutzen möchte. Werbemittel eignen sich am besten ohne mit der FGer FinO in Konflikt zu kommen. Marco: Wenn AE-Topf erhöht erhöht werden soll, wo kann umgelagert werden oder muss Beitrag erhöht werden? Gemäß Synopse wird Topf BiWe enorm verstärkt Paul: Was wäre mit Verzicht auf Anlage 2 und Ausgestaltung obliegt LSR? Thema Globalhaushalt Marco: Schwierig Paul: Betrag x-cent kommt pro Kopf zustande anhand Kalkulation Gesamtbedarf, Anpassung im Haushaltsjahr, ohne verbindliche Regelung Marco: dazu ist aber eine komplette Überarbeitung des Vertragstextes notwendig und am 26.3. ist es gerade höchste Eisenbahn Paul: welcher sächs. StuRa hat in der Vergangenheit Anlage 2 abgestimmt? Beide Themen (Globalhaushalt und Entfristung) zu spät für die nächste FinV Michael: Änderungsanträge FinV werden heute ins Wiki der KSS übertragen 2. Beitragsänderung, die vielleicht nicht als Info an den StuRa TUD kommuniziert werden Causa Verwaltungskosten, Beschluss TUD Paul: was passiert, wenn der LSR dieser Empfehlung der Übernahme der Verwaltungskosten nicht entgegenkommt? Tritt dann der StuRa TUD der FinV nicht bei? Michael: ungewiss, Nichtbeitritt wäre eine Option. Ich kann doch nicht Vorhersagen, wie sich die Mitglieder bei der Abstimmung verhalten werden. Björn: um ca. 0,06 EUR müsste der Beitrag entsprechend erhöht werden Marco: Buchungsanzahl ist absurd Paul: findet es gut, dass Frau Klaus dann Teil der KSS ist, entspricht nahezu einer halben Stelle - fachlich unnsinn, wenn man sich die zugrunde gelegten Aufwänden anschaut. Marco: für kurzfristige FinV ab April stellt sich an den StuRa TUD die Frage: Wollt ihr die KSS stützen oder in die Luft jagen? Denn andere StuRä werden diesem Beschluss nicht zustimmen, nur Dank des Alleingangs des StuRa TUD Bernd: Ablehnung Passus dem Plenum TUD sicher verkäuflich Marco: KSS mit Gedanke der Solidarität, um geschlossen nach außen treten zu können. Vergütung würde KSS sprengen Paul: Debatte zu Position des StuRa TUD als Zahlstelle eröffnen Bernd: wenn dieser Antrag eingebracht wird, sollte ebenso per Antrag der StuRa TUD als Zahlstelle entbinden Marco: dem StuRa TUD entgegenkommen, dass in § 7 oder 8 der FinV verankert wird, dass Anträge ordnungsgemäß begründet werden Man könnte in § 12 einfügen: Die Finanzvereinbarung kann bis zum 31.12. zum Ende des Haushaltsjahres gekündigt werden, anderenfalls verlängert sich die Vereinbarung um ein Jahr. Paul: Anlage 2 wird übernommen, wie diese über den Verteiler gesendet wurde? 2 Verständnisfragen: Ist Kleingliederung nach Reisekosten und Bewirtungskosten sinnvoll? Björn: Kleingliederung ist so Praxis, kann aber geändert werden Paul: Was spricht gegen bisherige Gliederung? Warum muss Bewirtung extra genannt werden? Gibt es einen Hintergrund? Björn: Anmerkung Innenrevision, dass es gut wäre, diese Kosten getrennt im Haushalt aufzuführen. Anlage 2 war Praxis der vergangenen 2 Haushaltsjahre Paul: Vorschlag, dass Aufteilung in Reisekosten, Tagungskosten, ÖA (Werbekosten), Verwaltung - Wie auf der Website der KSS Anlage I - Anzahl StudentInnen und Studenten Paul: schwierig, weil keine Unterscheidung nach Mitgliedern und Nicht-Mitgliedern Marco: stat. Landesamt-Zahlen werden am 4.12. erhoben, niemals objektive Zahl an Studierenden möglich. Björn: Zahlen sind die einzigen objektiven, Anschreiben an Unis möglich Paul: bitte wie früher formulieren! Marco: Nachteil, bevor du die Beiträge einziehen kannst, dass du von jedem StuRa die Austrittszahlen abfragen musst (mind. 14 Briefe) Paul: im Rahmen ist das relevant. Bitte "Mitglieder der verfassten Studierendenschaft" streichen, ersetzen durch "Anzahl der StudentInnen" Ann: wir meinen die Zuständigkeit für Mitglieder der verfassten Studierendenschaft? Paul: schon bei letzter FinV Diskussion, bitte zurückändern, weil verwaltungstechnisch nicht umsetzbar, Statistisches Landesamt wird diese Zahlen nicht liefern, § 4 Nr. 1 Michael: solange mit den Zahlen des Stat. Landesamtes rechnen, bis StuRä mit den Zahlen der Austritte rumkommen Paul: den Vorschlag teile ich nicht Bernd: in Chemnitz schlagen bei 5 % Austritte diese Zahlen krasser zu Buche als an der TUD Bernd: viell. Zahlen über die LRK erheben? Paul: DAS WIRD NIX! Wir können doch nicht 5 Tage vor Beschlussfassung uns über die Datenerhebung zu unterhalten. Punkt ist abgehakt, weil Björn als Finanzbeauftragte die Sache in die Hand nehmen soll Marco: bei Austritte 5 % in der TUC reden wir über 150 EUR, die aufgetrieben werden müssen, sind keine Riesenbeträge, erst ab Austritte 20-30% wirds kritisch Paul: diejenigen, die sich ohnehin nicht beteiligen, sollen über Verteilung des Geldes entscheiden? Michael: dazu hatten wir in FG eine klare Position verfasst. Paul: Abstimmung der finanziellen Mittel obliegt den zahlenden StuRä Marco: Problem der Solidarität *** Info - Auszug aus den Sitzungsunterlagen für den 20.03. https://www.stura.tu-dresden.de/unterlagen_stura *** 8 Antrag 14/016 Beratung und Beschluss zur FinV und 11 Antrag 14/022 Umlage Verwaltungsaufwand KSS *** Paul möchte gern noch wissen wie mit potentiellen Änderungen umgegangen werden soll. Einerseits könnte eine minimalisitische FinV, mit sogenannten "vertraglichen" Charakter, erstellt werden. Lediglich zentrale Inhalte, etwa die Höhe des Beitrages, sollten Bestandteil sein. Bestandteil der Vereinbarung (des Vertrages) ist, dass der LSR die Mittel unter Zuhilfenahme eine Ordnung zur Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplanes zu verwalten hat. * "Haushaltsplan" aka Anlage II * Mitglieder der Studierendenschaft vs. Anzahl der Studentinnen und Studenten * Abstimmungen zur Verwendung der finanzielle Mittel obliegen nur denjenigen Mitgliedern des LSR, deren Studentinnenschaften sich an dieser FinV beteiligen. (350×2×12)+(200×2×12)+2400 =15600 Euro AE Verwaltungsaufwand: Im HHJ 2012/13 fielen ca. 200 Buchungen an. Zuzüglich das Vorbereiten und Durchführen der Überweisungen. Dies erfolgte durch die Zahlstelle der TU Dresden. Die Kontoführungsgebühren werden vollständig von der KSS übernommen. Für eine Buchung fallen ca. 5-10 Minuten Arbeit an. Dies bedeutet einen Arbeitsaufwand pro Jahr von ca. 35 Stunden. Darüber hinaus fallen für "Koordination" (Mail, Telefonate, Gespräche) ebenfalls nochmal ca. 10-20 Stunden pro Jahr an. Dies ist ein Arbeitsaufwand von ca. insgesamt 55 Stunden pro Jahr.